ANRECHNUNG VON gemeinnützigen leistungen AUF SPÄTERE STRAFE

ANRECHNUNG VON gemeinnützigen leistungen AUF SPÄTERE STRAFE

Die im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten gemeinnützigen Leistungen sind auf die spätere Strafe angemessen anzurechnen. Da das Erstgericht dies unterlassen hat, konnte ich das Urteil in diesem Punkt erfolgreich mit Berufung an das Oberlandesgericht Innsbruck bekämpfen. Den dazu von Seff Dünser von der NEUE Vorarlberger Tageszeitung verfassten Artikel vom 12.10.2022 finden Sie hier NEUE vom 12.10.2022.