14 Okt. NEUE PUBLIKATION ZUR DEBATTE ÜBER DIE STRAFMÜNDIGKEIT
Die nicht enden wollende Debatte über die Strafmündigkeitsgrenze hat kürzlich auch wieder bei uns im Ländle Fahrt aufgenommen. Häufig wird in den Diskussionen die Rechtslage in der Schweiz, welche die Strafmündigkeit mit 10 Jahren normiert, als Referenzmodell herangezogen. Dass dieser Vergleich hinkt und die geltende österreichische Rechtslage im Rechtsvergleich sogar deutlich strenger als jene in der Schweiz ist, beleuchte ich in meinem aktuellen Beitrag für das JSt - Journal für Strafrecht aus Oktober 2026 (Heft 4, 268ff).