THERAPIE STATT STRAFE NACH SUCHTGIFTHANDEL

THERAPIE STATT STRAFE NACH SUCHTGIFTHANDEL

Meinem Antrag auf Strafaufschub zum Zwecke einer Therapie statt Haftstrafe wurde in der Hauptverhandlung vom 08. August erfreulicherweise Folge gegeben. Das Gericht folgte meiner Argumentation, dass mein Mandant an Suchtgift gewöhnt war und das Gewöhnungsprivileg in seinem Fall anzuwenden ist. Einsatz für den Mandanten zahlt sich immer aus.