12 Aug FREISPRÜCHE IM WIRTSCHAFTSSTRAFVERFAHREN SIND RECHTSKRÄFTIG
Die im März 2022 in einem langjährigen Wirtschaftsstrafverfahren erwirkten 4 Freisprüche von den Untreue-Fakten sind rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen.
Die Schuldsprüche zu den Betrugsfakten werden mit Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof bekämpft. Diesbezüglich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.