MEHRERE FREISPRÜCHE IN WIRTSCHAFTSSTRAFVERFAHREN ERWIRKT

MEHRERE FREISPRÜCHE IN WIRTSCHAFTSSTRAFVERFAHREN ERWIRKT

In einem Wirtschaftsstrafverfahren, das seit 3 Jahren und 8 Monaten anhängig ist, konnten Anfang März in 1. Instanz nach mehrtätiger Hauptverhandlung vier Freisprüche zu den Untreuefakten erwirkt werden. Die Schuldsprüche werden mit Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof bekämpft. Die Entscheidung ist daher nicht rechtkräftig, es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Den dazu am 08.03.2022 in der NEUE Vorarlberger Tageszeitung veröffentlichten Artikel von Seff Dünser finden Sie hier Artikel NEUE vom 08.03.2022.