COVID 19-MASSNAHMEN – BEI MISSACHTUNG DROHT STRAFE

COVID 19-MASSNAHMEN – BEI MISSACHTUNG DROHT STRAFE

Die Bundesregierung hat zum Zwecke der Eindämmung der COVID-19-Situation zahlreiche behördliche Maßnahmen verhängt, die von der Bevölkerung einzuhalten sind, da ansonsten Strafen drohen.

Bis zum 15. Juni 2020 besteht noch die Verpflichtung, im Handel, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Widersetzen kann dazu führen, dass der Zutritt zu Geschäftslokalen / öffentlichen Gebäuden und die Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln versagt wird. Die Polizei ist weiters dazu berechtigt, bei einer Missach-tung der Mund-Nasen-Schutz-Verpflichtung, Organstrafmandaten mit Geldbußen von bis zu EUR 25,00 zu verhängen.

Die Bezirkshauptmannschaften sind weiters berechtigt, in Bezug auf Personen, die am Coronavirus erkrankt sind, oder im Verdacht stehen, sich infiziert zu haben und ansteckend zu sein, Quarantänemaßnahmen durch Bescheide verhängen. Die Betroffenen sind daraufhin für einen bestimmten Zeitraum verpflichtet, die Wohnung nicht mehr zu verlassen und keine sozialen Kontakte zu pflegen.

Verstöße gegen die behördlich auferlegten Quarantänemaßnahmen können mit Verwaltungsstrafen von bis zu EUR 1.450,00 und für den Fall der Nichtbezahlung mit Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu 4 Wochen geahndet werden. Dies gilt auch für Personen, die die Fürsorge von anderen Erwachse-nen übernehmen und sich dennoch weigern, einer behördlich angeordneten Untersuchung zu unterziehen.

Die Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten – etwa durch das Anspucken, Bei-ßen etc. – ist im Übrigen auch mit gerichtlicher Strafe bedroht. Wer vorsätzlich ein solches Verhalten setzt, das typischerweise dazu geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren, anzeige- und meldepflichtigen Krankheit (z.B. Coronavirus) herbeizuführen, hat mit einer Anklage durch die zuständige Staatsanwaltschaft zu rechnen und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gerichtlich bestraft werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage jederzeit ändern kann. Ich berate Sie gerne!