Keine Unterhaltserhöhung bei fehlendem Kontakt zu Kind

Keine Unterhaltserhöhung bei fehlendem Kontakt zu Kind

OGH vom 25.09.2019, 1 Ob 107/19w

Elternteile, die sich nur unterdurchschnittlich oft um ein Kind kümmern – z.B. nicht hauptsächlich betreuende Mütter oder Väter, die den Kontakt zu ihrem Kind größtenteils abgebrochen haben, aber zu Geldesunterhalt verpflichtet sind – müssen keinen höheren Geldesunterhalt leisten, wie Elternteile, die ihr Kontaktrecht durchschnittlich oft ausüben. Das hat der Oberste Gerichtshof zuletzt in einer Entscheidung klargestellt.

Der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil schuldet nur Geldesunterhalt, der sich nicht dadurch erhöht, dass er bei der Ausübung des Kontaktrechtes keinen weiteren (nicht von Gesetzes wegen geschuldeten) Naturalunterhalt leistet.

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