Corona-Virus-Krise: Kontaktrecht zu Kindern getrennt lebender Eltern geklärt

Corona-Virus-Krise: Kontaktrecht zu Kindern getrennt lebender Eltern geklärt

Nachdem das Justizressort in der Vorwoche noch über APA Anfrage verlautbaren ließ, dass Kinder getrennt lebender Elternteile das Haus nicht mehr verlassen dürfen und Kontakte zu jenem Elternteil, der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt wohnt, zu unterlassen seien, haben das Justiz-, Familien- und Gesundheitsministerium heute im Sinne des Kindeswohles verlautbart, dass auch in Zeiten der Corona-Virus-Krise weiterhin persönliche Kontakte zu beiden Elternteilen zulässig ist.

Die Exekutive wurde informiert.

Es ist folglich auch während der von der Bundesregierung verordneten Ausgangssperre zulässig, dass Kinder getrennt lebender Eltern zu jenem Elternteil gebracht werden bzw. abgeholt werden dürfen, bei dem sie nicht oder nicht hauptsächlich wohnen, weil dies unter die Ausnahmebestimmung für die Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen fällt.

Ich begrüße diese Regelung im Sinne des Kindeswohls sehr!

 

Bitte beachten sich, dass sich die Rechtslage jederzeit ändern kann.