19 Apr. Telefonische Ladung des Beschuldigten entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften
VwGH vom 13.10.2015, Ra 2015/01/0166 Der Verwaltungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit einem Anlassfall aus Vorarlberg klar gestellt, dass eine telefonische Ladung des Beschuldigten zur polizeilichen Einvernahme nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dies gilt sowohl für telefonische Vorladungen wegen Verdachts einer Verwaltungsübertretung als auch wegen Verdachts einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung. Als...