Allgemein

Meinem Antrag auf Strafaufschub zum Zwecke einer Therapie statt Haftstrafe wurde in der Hauptverhandlung vom 08. August erfreulicherweise Folge gegeben. Das Gericht folgte meiner Argumentation, dass mein Mandant an Suchtgift gewöhnt war und das Gewöhnungsprivileg in seinem Fall anzuwenden ist. Einsatz für den Mandanten zahlt sich immer aus. 

Ich darf auf die Entscheidungsbesprechung von a.Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold  zu 15 Os 127/21 v in den JBl 2022, Heft 7, 471f aufmerksam machen. Es freut mich sehr, neben renommierten Vertretern der Lehre wie Fuchs/Tipold und Stricker als weitere kritische Stimme zur besprochenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zum Verfall angeführt worden zu sein. Entscheidungsbesprechung Tipold

Erfreulicherweise konnte das Gericht doch noch im Laufe der Hauptverhandlung überzeugt werden, dass die Diversionsvoraussetzungen auch in diesem Fall vorlagen. Meinem Mandanten blieb dadurch eine weitere Vorstrafe erspart. Der diesbezügliche Artikel von Seff Dünser wurde am 30.07. in der NEUE Voralberger Tageszeitung veröffentlicht Artikel NEUE.

Mehrere Verhandlungstage, die Neudurchführung der Hauptverhandlung wegen einer befangenen Schöffin, der Wechsel in der Person des Berufsrichters und insgesamt weit mehr als 15 Stunden Hauptverhandlung waren erforderlich, bis es endlich feststand: Mein unbescholtener Mandant hatte sich nicht des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung schuldig gemacht, als es im Oktober 2019 auf einem Feldweg zu einer Auseinandersetzung kam. Vom weiteren Tatvorwurf einer versuchten schweren Körperverletzung wurde er freigesprochen. 

Den diesbezüglichen Artikel von Seff Dünser, der am 09.06. in der NEUE Vorarlberger Tageszeitung erschienen ist, finden Sie hier Artikel NEUE vom 09.06.2021

Dass Strafverteidigung keine "Sterbebegleitung" ist, zeigt der Fall, der am 06.08.2021 vor dem Landesgericht Feldkirch verhandlet wurde.

Der Verfahrenshilfe-Verteidiger, der vor meiner Beauftragung als Wahlverteidigerin tätig war, erachtete den Fall noch als aussichtslos. Einsatz für den Klienten zahlt sich immer aus.

Den dazu am 06.08. von Seff Dünser verfassten und der NEUE Vorarlberger Tageszeitung veröffentlichten Artikel finden Sie hier

Artikel NEUE vom 06.08.2021

 

Ich freue mich sehr, dass ich die Tierpatenschaft von drei kleinen Zauneidechsen namens Rhaegal, Viserion und Drogon im Wildpark Feldkirch übernehmen durfte. Der Wildpark Feldkirch ist für mich als Wahl-Feldkircherin ein absolutes Natur-Juwel und bei Alt und Jung im ganzen Land beliebt. Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Tiere im Wildpark nicht von zahlreichen Tierfreunden besucht werden. Die Zauneidechsen wurde 2020 und 2021 zum Reptil des Jahres gewählt; ich denke, sie fahren den Sieg auch 2022 wieder ein :-).  In  Vorarlberg sind sie vom Aussterben bedroht; umso mehr freut es mich, dass meine drei Patenkinder direkt neben dem Fuchsgehege in ihr Terrarium eingezogen und mittlerweile aus der wohlverdienten Winterruhe erwacht sind. Sie freuen sich über möglichst viel Besuch (und der Wildpark Feldkirch über jede mögliche Spende! Bei Interesse bitte bei Anna Bischof unter tierpaten@wildpark-feldkirch.at melden). Artikel Wildpark VN vom 15.03.2022

In einem Wirtschaftsstrafverfahren, das seit 3 Jahren und 8 Monaten anhängig ist, konnten Anfang März in 1. Instanz nach mehrtätiger Hauptverhandlung vier Freisprüche zu den Untreuefakten erwirkt werden. Die Schuldsprüche werden mit Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof bekämpft. Die Entscheidung ist daher nicht rechtkräftig, es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Den dazu am 08.03.2022 in der NEUE Vorarlberger Tageszeitung veröffentlichten Artikel von Seff Dünser finden Sie hier Artikel NEUE vom 08.03.2022.