Author: Andrea Concin

Ich konnte die Enthaftung aus der U-Haft meines wegen Suchtgifthandels in einer das 25-fache der Grenzmenge übersteigenden Menge beschuldigten Klienten erwirken, da die Strafverfolgungsbehörden gegen das Beschleunigungsverbot verstoßen haben und nicht alles in ihrer Macht stehende unternahmen, um die Haftdauer so gering wie möglich zu halten.

Die im März 2022 in einem langjährigen Wirtschaftsstrafverfahren erwirkten 4 Freisprüche von den Untreue-Fakten sind rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat die angemeldete Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen. 

Die Schuldsprüche zu den Betrugsfakten werden mit Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof bekämpft. Diesbezüglich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. 

Meinem Antrag auf Strafaufschub zum Zwecke einer Therapie statt Haftstrafe wurde in der Hauptverhandlung vom 08. August erfreulicherweise Folge gegeben. Das Gericht folgte meiner Argumentation, dass mein Mandant an Suchtgift gewöhnt war und das Gewöhnungsprivileg in seinem Fall anzuwenden ist. Einsatz für den Mandanten zahlt sich immer aus. 

Ich darf auf die Entscheidungsbesprechung von a.Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold  zu 15 Os 127/21 v in den JBl 2022, Heft 7, 471f aufmerksam machen. Es freut mich sehr, neben renommierten Vertretern der Lehre wie Fuchs/Tipold und Stricker als weitere kritische Stimme zur besprochenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zum Verfall angeführt worden zu sein. Entscheidungsbesprechung Tipold

Erfreulicherweise konnte das Gericht doch noch im Laufe der Hauptverhandlung überzeugt werden, dass die Diversionsvoraussetzungen auch in diesem Fall vorlagen. Meinem Mandanten blieb dadurch eine weitere Vorstrafe erspart. Der diesbezügliche Artikel von Seff Dünser wurde am 30.07. in der NEUE Voralberger Tageszeitung veröffentlicht Artikel NEUE.

Mehrere Verhandlungstage, die Neudurchführung der Hauptverhandlung wegen einer befangenen Schöffin, der Wechsel in der Person des Berufsrichters und insgesamt weit mehr als 15 Stunden Hauptverhandlung waren erforderlich, bis es endlich feststand: Mein unbescholtener Mandant hatte sich nicht des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung schuldig gemacht, als es im Oktober 2019 auf einem Feldweg zu einer Auseinandersetzung kam. Vom weiteren Tatvorwurf einer versuchten schweren Körperverletzung wurde er freigesprochen. 

Den diesbezüglichen Artikel von Seff Dünser, der am 09.06. in der NEUE Vorarlberger Tageszeitung erschienen ist, finden Sie hier Artikel NEUE vom 09.06.2021

Dass Strafverteidigung keine "Sterbebegleitung" ist, zeigt der Fall, der am 06.08.2021 vor dem Landesgericht Feldkirch verhandlet wurde.

Der Verfahrenshilfe-Verteidiger, der vor meiner Beauftragung als Wahlverteidigerin tätig war, erachtete den Fall noch als aussichtslos. Einsatz für den Klienten zahlt sich immer aus.

Den dazu am 06.08. von Seff Dünser verfassten und der NEUE Vorarlberger Tageszeitung veröffentlichten Artikel finden Sie hier

Artikel NEUE vom 06.08.2021