Mildes Urteil nach schwerem Betrug

Mildes Urteil nach schwerem Betrug

Dass sich Geständnisse bei der Strafbemessung auszahlen, wurde diese Woche wieder einmal bestätigt; Meine Mandantin hat reumütig die Verantwortung für mehrere Betrugshandlungen übernommen & wurde – im Gegensatz zur leugnenden Mitangeklagten – dafür in einer Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Feldkirch milde bestraft:

180 Tagessätze Geldstrafe lautete das Urteil; das entspricht umgerechnet 3 Monaten Haft.

Diese Vorstrafe unterliegt der „beschränkten Auskunft“, was bedeutet, dass sie im Strafregisterauszug, den man für einen Arbeitgeber benötigt nicht aufscheint. Dadurch wird das berufliche Fortkommen meiner Mandantin nicht weiter belastet; was das Ziel der Verteidigung war. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die leugnende Mittäterin, die nicht anwaltlich vertreten war, kam nicht so gut davon; daher rentiert es sich immer, in Strafsachen verteidigt & im Vorfeld gut beraten zu werden. Denn mitunter riskiert man bei einer Vorstrafe auch die erhoffte Staatsbürgerschaft (was bei geringen Strafen im Normalfall vermieden werden kann).