07 Feb. Freispruch erwirkt
Ich freue mich, dass mein Mandant bei der gestrigen Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Feldkirch von allen Vorwürfen im Strafantrag (Verbrechen des Einbruchsdiebstahls; Entfremdung unbarer Zahlungsmittel; Urkundenunterdrückung) freigesprochen wurde. Dieses Verfahren hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig der Unmittelbarkeitsgrundsatz im Hauptverfahren – folglich der persönliche Eindruck des Gerichts in Bezug auf Belastungszeugen – ist.