DIVERSION NACH SCHWEREM DIEBSTAHL

DIVERSION NACH SCHWEREM DIEBSTAHL

Ich freue mich, für meine unbescholtene Mandantin letzte Woche vor dem Landesgericht Feldkirch im Zusammenhang mit einem schweren Diebstahl eine Diversion erwirkt zu haben. Dadurch bleibt meiner Mandantin eine Vorstrafe erspart. Dass meine Mandantin während (!) der laufenden Hauptverhandlung  vom Ehegatten der Mitangeklagten bedroht worden sein soll – ein unbeteiligter Zeuge soll das auch gehört haben –  war für mich als Strafverteidigerin allerdings ein Novum. Letztlich hat sich die leugnende Verantwortung der Mitangeklagten wenig ausgezahlt; sie wurde im Sinne des Strafantrages schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe, einem Verfallsbetrag und einer Zahlung an die Geschädigte verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Ehegatten der Mitangeklagten wurde allerdings vom Staatsanwalt die Einleitung eines Strafverfahrens angekündigt.