REDUKTION DER GELDSTRAFE IM BERUFUNGSVERFAHREN

REDUKTION DER GELDSTRAFE IM BERUFUNGSVERFAHREN

Dass es sinnvoll sein kann, selbst im Falle eines Schuldspruchs (zumindest) eine gut begründete Berufung wegen Ausspruchs über die Höhe der Strafe zu erheben, hat die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichtes Innsbruck in einer Berufungssache meines Mandanten gezeigt. Der unbedingte Teil der über meinen Mandanten verhängten Geldstrafe wurde um EUR 7.350,00 reduziert, was eine deutliche Reduktion der ursprünglich noch vom Landesgericht Feldkirch verhängten Sanktion darstellt.