BESCHLÜSSE DER VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER STRAFVERTEIDIGER & STRAFVERTEIDIGERINNEN (VÖStV)

BESCHLÜSSE DER VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER STRAFVERTEIDIGER & STRAFVERTEIDIGERINNEN (VÖStV)

Auf dem StrafverteidigerInnentag 2023 der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV) in Wien zum Thema „20 Jahre VÖStV – Realität und Vision der Strafverteidigung“ wurden folgende Beschlüsse gefasst: 

Wir fordern

  • vollen Verteidigerkostenersatz nach den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK) bei Verfahrenseinstellung und Freispruch,
  • verbesserten Rechtsschutz bei Sicherstellung und Auswertung eines Handys und anderer mobiler Endgeräte (zumindest Richtervorbehalt),
  • die Abschaffung der Stampiglienerledigung bei Grundrechtseingriffen, stattdessen Begründungspflicht und 
  • die Aufwertung der Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten gegenüber Medien, insbesondere grundrechtsorientierte Modernisierung der medienrechtlichen Strafbestimmung in § 23 MedienG.