06 Mai BESCHLÜSSE DER VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER STRAFVERTEIDIGER & STRAFVERTEIDIGERINNEN (VÖStV)
Auf dem StrafverteidigerInnentag 2023 der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV) in Wien zum Thema „20 Jahre VÖStV – Realität und Vision der Strafverteidigung“ wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Wir fordern
- vollen Verteidigerkostenersatz nach den Allgemeinen Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK) bei Verfahrenseinstellung und Freispruch,
- verbesserten Rechtsschutz bei Sicherstellung und Auswertung eines Handys und anderer mobiler Endgeräte (zumindest Richtervorbehalt),
- die Abschaffung der Stampiglienerledigung bei Grundrechtseingriffen, stattdessen Begründungspflicht und
- die Aufwertung der Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten gegenüber Medien, insbesondere grundrechtsorientierte Modernisierung der medienrechtlichen Strafbestimmung in § 23 MedienG.