VoRSICHT VOR ERPRESSUNGSVERSUCHEN VIA EMAIL

VoRSICHT VOR ERPRESSUNGSVERSUCHEN VIA EMAIL

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Erpressungsversuchen via E-Mail. Auch in unserer Kanzlei landen derartige E-Mails von Zeit zu Zeit im E-Mail Eingang.

Darin wird behauptet, dass sich ein „Hacker“ Zugriff auf das Betriebssystem verschafft und einen Virus installiert habe. Diese Behauptung wirkt oft auf den ersten Blick realisitsch, da es den Anschein macht, dass das E-Mail des Hackers von derselben E-Mail Adresse des Empfängers versendet wurde; was aber tatsächlich nicht richtig ist – man spricht von E-Mail-spoofing.

Im Erpressermail wird behauptet, dass der  „Hacker“ seit geraumer Zeit alle Aktivitäten des Adressaten des E-Mails im Internet beobachte. Dabei habe der „Hacker“ festgestellt, dass sich der Adressat des E-Mails auf diversen Pornoseiten herumtreiben würde. Der „Hacker“ verfüge angeblich auch über Videomaterial, das zeigt, das der Adressat des E-Mails beim Konsum dieser „Filmchen“ masturbiert habe.

Um zu verhindern, dass der Adressat des E-Mails gegenüber all seinen Kontakten, über die der „Hacker“ angeblich verfügt, bloßgestellt wird, sollen Zahlungen in Bitcoin – zB EUR 1.800.00 – erfolgen. Der Adressat wird eindinglich gewarnt, die Polizei zu verständigen oder das Passwort des E-Mail Accounts zu ändern; sein „Virus“ würde jeden Versuch einer Datenbereinigung abwehren.

Bitte vertrauen Sie derartigen E-Mails nicht und überweisen Sie kein Geld. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um Betrüger, die auf diese Weise versuchen, von einer Vielzahl von wahllos angeschriebenen Personen Zahlungen zu erpressen. Uns ist kein Fall bekannt, bei dem die Erpresser tatsächlich über angebliches Videomaterial verfügten oder solches gar veröffentlichten. Die E-Mails werden sehr allgemein gehalten, häufig erfolgt nur eine Anrede mit „Hallo“ – ohne Nennung des konkreten Namens des Adressaten. Ein Virus ist in den allermeisten Fällen nicht installiert, es handelt sich nur um einen Bluff.

Anders kann es sich verhalten, wenn Sie tatsächlich kompromittierendes Videomaterial – zB in diversen Chat-Foren – an Dritte versendet haben. Dann könnte es sich um einen tatsächlichen Erpressungsversuch handeln, den Sie selbstvertständlich nicht hinnehmen müssen.

Sollten Sie sich unsicher fühlen, kontaktieren Sie bitte die Polizei.