VOLLSTRECKBARER NOTARIATSAKT KEIN HINDERNIS FÜR DEN VERFALLSAUSSPRUCH

VOLLSTRECKBARER NOTARIATSAKT KEIN HINDERNIS FÜR DEN VERFALLSAUSSPRUCH

Ich darf auf die Entscheidungsbesprechung von a.Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold  zu 15 Os 127/21 v in den JBl 2022, Heft 7, 471f aufmerksam machen. Es freut mich sehr, neben renommierten Vertretern der Lehre wie Fuchs/Tipold und Stricker als weitere kritische Stimme zur besprochenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zum Verfall angeführt worden zu sein. Entscheidungsbesprechung Tipold