ENTHAFTUNG AUS U-HAFT WEGEN ZU LANGSAMER ERMITTLUNGSARBEIT

ENTHAFTUNG AUS U-HAFT WEGEN ZU LANGSAMER ERMITTLUNGSARBEIT

Ich konnte die Enthaftung aus der U-Haft meines wegen Suchtgifthandels in einer das 25-fache der Grenzmenge übersteigenden Menge beschuldigten Klienten erwirken, da die Strafverfolgungsbehörden gegen das Beschleunigungsverbot verstoßen haben und nicht alles in ihrer Macht stehende unternahmen, um die Haftdauer so gering wie möglich zu halten.