KEINE ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG NACH FLASCHENWURF

KEINE ABSICHTLICHE SCHWERE KÖRPERVERLETZUNG NACH FLASCHENWURF

Mehrere Verhandlungstage, die Neudurchführung der Hauptverhandlung wegen einer befangenen Schöffin, der Wechsel in der Person des Berufsrichters und insgesamt weit mehr als 15 Stunden Hauptverhandlung waren erforderlich, bis es endlich feststand: Mein unbescholtener Mandant hatte sich nicht des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung schuldig gemacht, als es im Oktober 2019 auf einem Feldweg zu einer Auseinandersetzung kam. Vom weiteren Tatvorwurf einer versuchten schweren Körperverletzung wurde er freigesprochen. 

Den diesbezüglichen Artikel von Seff Dünser, der am 09.06. in der NEUE Vorarlberger Tageszeitung erschienen ist, finden Sie hier Artikel NEUE vom 09.06.2021