FREISPRUCH VOM VERBRECHERISCHEN KOMPLOTT

FREISPRUCH VOM VERBRECHERISCHEN KOMPLOTT

Dass Strafverteidigung keine „Sterbebegleitung“ ist, zeigt der Fall, der am 06.08.2021 vor dem Landesgericht Feldkirch verhandlet wurde.

Der Verfahrenshilfe-Verteidiger, der vor meiner Beauftragung als Wahlverteidigerin tätig war, erachtete den Fall noch als aussichtslos. Einsatz für den Klienten zahlt sich immer aus.

Den dazu am 06.08. von Seff Dünser verfassten und der NEUE Vorarlberger Tageszeitung veröffentlichten Artikel finden Sie hier

Artikel NEUE vom 06.08.2021