FREISPRUCH VOM VORWURF DER VERSUCHTEN SCHWEREN NÖTIGUNG

FREISPRUCH VOM VORWURF DER VERSUCHTEN SCHWEREN NÖTIGUNG

Nachdem sich das Strafverfahren mehr als 1 Jahr hinzog, wurde mein Mandant in der Hauptverhandlung vom 23.11.2021 endlich vom Vorwurf der versuchten schweren Nötigung freigesprochen. Darauf stehen 6 Monate bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Mein Mandant wurde von seinem ehemaligen Mitbewohner verleumdet, was dieser in der Hauptverhanldung auch zugab. Den dazu  Seff Dünser verfassten und der NEUE Vorarlberger Tageszeitung veröffentlichten Artikel finden Sie hier Artikel NEUE vom 24.11.2021