Strafprozess zur Einholung des geforderten Bilanzgutachtens vertagt

Strafprozess zur Einholung des geforderten Bilanzgutachtens vertagt

In einem komplexen Wirtschaftsstrafverfahren vor dem Landesgericht Feldkirch fand am 24. Februar der erste Termin der Hauptverhandlung statt. Ursprünglich war der Prozess für drei Tage anberaumt.

Der Schöffensenat hat jedoch unmittelbar nach den Eröffnungsplädoyers und noch vor Beginn der Einvernahmen beschlossen, amtswegig das von uns Verteidigern geforderte Bilanzgutachten einzuholen.

Bis zum Vorliegen des Gutachtens wurde der Prozess auf vorerst unbestimmte Zeit vertagt.

Damit verbunden ist eine weitere Verfahrensverzögerung, die vermeidbar gewesen wäre, wenn bereits im Ermittlungsverfahren gründlich ermittelt worden wäre.

Dazu mehr in der NEUE Vorarlberger Tageszeitung, Artikel vom 26.02.2017 Artikel NEUE vom 26.02.2021