10 Feb Haftbesuche ab 08. Februar wieder zulässig
Ab dem 08. Februar sind Haftbesuche in den Justizanstalten wieder im Wege des „Glasscheibenbesuchs“ zulässig.
Es sind maximal 2 Besucher gemeinsam erlaubt.
Der Mindestabstand von 2 Metern ist zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, strikt einzuhalten.
Besucher sind zur Einhaltung der sonstigen Schutz- und Hygienevorschriften (FFP2-Maske; Desinfektion etc.) verpflichtet.