Haftbesuche ab 08. Februar wieder zulässig

Haftbesuche ab 08. Februar wieder zulässig

Ab dem 08. Februar sind Haftbesuche in den Justizanstalten wieder im Wege des „Glasscheibenbesuchs“ zulässig.

Es sind maximal 2 Besucher gemeinsam erlaubt.

Der Mindestabstand von 2 Metern ist zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, strikt einzuhalten.

Besucher sind zur Einhaltung der sonstigen Schutz- und Hygienevorschriften (FFP2-Maske; Desinfektion etc.) verpflichtet.