Strafprozess wegen Befangenheit der Schöffin geplatzt

Strafprozess wegen Befangenheit der Schöffin geplatzt

Am Landesgericht Feldkirch ist am 21.01.2021 über meinen Antrag eine Schöffin wegen Befangenheit aus dem Verfahren von der Vorsitzenden des Schöffensenats ausgeschlossen worden.

Für den Klienten bedeutet dies, dass der Prozess, der bereits zwei Verhandlungstage angedauert hat, wiederholt werden muss; dann mit einer neuen Schöffin oder einen neuen Schöffen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Neubesetzung ihren Schöffeneid und ihre Aufgabe, unparteilich und unvoreingenommen zu agieren, ernst nimmt.

Der diesbezügliche Artikel „Eklat im Strafprozess: Schöffin abgesetzt“ ist am 22.01.2021 in der NEUE Vorarlberger Tageszeitung veröffentlicht worden. Artikel der VN vom 22.01.2021