Erstberatung

DAS ERSTE MAL BEIM ANWALT?

 

Viele Menschen fühlen sich unsicher, Anwälte zu beauftragen. Sie befürchten hohe Kosten und reden sich ein, dass sich ihr rechtliches Problem von selbst (auf-)lösen wird. Der Weg zur Anwältin wird vermieden – Ärger, schlaflose Nächte und Folgekosten bleiben.

 

Ich möchte Ihnen die Aufgabe von uns Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von einer anderen Seite vorstellen:

 

  • Als Anwältin entlaste ich Sie und helfe Ihnen, Probleme zu lösen. Gemeinsam schaffen wir neue Perspektiven in schwierigen Angelegenheiten.

 

  • Als Anwältin unterliege ich der strengen Verschwiegenheitspflicht. Sie können mir alles anvertrauen, es bleibt immer unter uns.

 

  • Wenn Sie sich rechtzeitig helfen lassen, können Sie in den meisten Fällen mit wenig Aufwand hohe Folgekosten vermeiden.

Sie sind nicht sicher, ob mein Einschreiten in Ihren Fall Sinn macht und welche Schritte zu welchen Kosten zu setzen sind? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch zu Fragen des Strafrechts mit Schwerpunkt Strafverteidigung und des Familienrechts (Scheidung, Trennung, Obsorge, Kontaktrecht, Aufteilung) mit mir. Gemeinsam finden wir die passende Lösung.

 

Ich verrechne folgende Beratungspauschale für das Erstgespräch:

 

bis zu 1 Stunde: brutto EUR 200,00

 

Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten!

 

Näheres zum Honorar finden Sie unter der Rubrik „Honorar“.